Nach über fünf Wochen kam die Entscheidung vom BGH zu der schriftlichen Haftprüfung von Nanuk. Am 3. März wurde in Karlsruhe die Haftprüfung mündlich verhandelt [hier berichteten wir kurz da drüber] – da an diesem Tag nach einer mehrstündigen Verhandlung eine Entscheidung nicht möglich war, wurde die Haftprüfung schrifltich neu eingereicht. Jetzt kam die Entscheidung: wegen angeblicher Fluchtgefahr wird Nanuk weiterhin in U-Haft bleiben müssen.
Die Entscheidung erneuert unsere Wut über diesen Staat, der alles dafür tut, Antifaschist:innen hinter Gitter zu bringen. Zur Haftprüfung weiterlesen
