Antifa

Presserklärung der Soligruppe KW-Thomas zum Prozessbeginn gegen Antifaschist*innen in Dresden

Zum Prozessauftakt am 25.11.2025 wird die Bundesanwaltschaft ihre Anklage gegen Thomas J. – auch bekannt als KW-Thomas oder Nanuk – und sechs weitere Antifaschist*innen verlesen, die auf den Aussagen eines fragwürdigen Kronzeugen und einer tendenziösen Bewertung von Indizien beruht. Unter den Vorwürfen sind u.a. schwere Körperverletzung und versuchter Mord. Weder das, was über die Tatausübungen bekannt ist, noch die davon getragenen Verletzungen rechtfertigen diese schwerwiegenden Anklagen: Sie dienen der Erpressung und Einschüchterung der Angeklagten und ihrem Umfeld und sind der Versuch, durch Androhung langer Haftstrafen Aussagen und Geständnisse zu erpressen.

Im Kern wird den Angeklagten vorgeworfen, als ideologische Grundlage und handlungsleitendes Motiv einen militanten Antifaschismus zu vertreten, der auch die Anwendung von Gewalt für legitim hält. Die Ziele sollen gewesen sein: Planvoll und organisiert Neonazi-Aktivitäten nachhaltig zu unterbinden, durch eine Signalwirkung andere Neonazis abzuschrecken und sie von ihren menschenverachtenden Überzeugungen abzubringen.

Die Bundesanwaltschaft fasst hierzu mehrere Angriffe auf Personen u.a. aus dem rechtsterroristischen Milieu um den mittlerweile zu einer Haftstrafe verurteilten Leon Ringl zu einer Serie zusammen, um daraus das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung zu bilden. Dieses Konstrukt ermöglicht es, eine Mittäterschaft bzw. Unterstützung alleine aus Kennverhältnissen und einer gemeinsamen antifaschistischen Haltung abzuleiten: So wird Thomas J. ein letztendlich nicht stattgefundener Angriff auf Neonazis und und ein vielleicht stattgefundenes Sporttraining vorgeworfen: Das reicht aus, um in den Top Ten von Donald Trumps internationalen Terror Charts zu landen.

Thomas J. wird vorgeworfen, Teile der angeblichen Gruppierung mit „Trainings“ unterstützt zu haben. Ob diese „Trainings“ so stattgefunden haben, wie vom Kronzeugen behauptet, darf bezweifelt werden. Es stellt sich die Frage, ob sich hier ein Kronzeuge mit eigennützigen Übertreibungen und Spekulationen einer erheblichen Strafe entgehen wollte.

Während sieben Jahre nach zahlreichen tatsächlich stattgefunden Neonazi-Angriffen in Chemnitz die Verfahren gegen beteiligte Neonazi Schläger nach und nach eingestellt werden, wird Thomas ein nicht (!) stattgefundener Angriff auf Neonazis in Chemnitz vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft behauptet, KW Thomas und andere Antifaschist*innen hätten einen Angriff begehen wollen aber trotz stattgefundener rechter Massenmobilisierung einfach keine Neonazis in Chemnitz finden können.

Eine Tatbeteiligung von Thomas an einem Angriff auf den Treffpunkt der Neonazi-Schläger-Truppe „Knockout 51“ in Eisenach ist reine Spekulation des Kronzeugens. Am Ende hatten ein paar Neonazis aus dem Kreis eines Neonazi-Terror-Netzwerkes Augenreizungen und im schlimmsten Fall Platzwunden davongetragen.

Der unbedingte Verfolgungswille der Bundesanwaltschaft macht deutlich, dass sie autonomen Antifaschismus, also direkte Aktionen gegen Neonazis, als staatsgefährdend einstuft und als kriminell verfolgen will. Die Anklage in Dresden ist eine Anklage gegen alle Antifaschist*innen, die sich bei der Bekämpfung von Neonazis nicht auf den Staat verlassen wollen.

Die Bundesanwaltschaft bereitet das vor, was die AfD im Oktober 2025 noch erfolglos im Bundestag beantragt hat, und was die internationale Rechte in Ungarn, den Niederlanden und den USA zu Regierungspolitik gemacht haben: Die Diskreditierung von Antifaschismus als kriminell und terroristisch, wohl wissend das sie mit dem entschlossenen Widerstand einer breiten antifaschistischen Bewegung gegen ihr Projekt des autoritären Staatsumbaus rechnen müssen.

Unsere Solidarität gilt den Angeklagten in Dresden, Düsseldorf und Budapest und allen Antifaschist*innen weltweit – No Pasaran!

Soligruppe KWT, 24.11.2025