Nanuk ist frei

Wir spiegeln hier die Presseerklärung der Verteidiger*innen von Nanuk.

Dresden, 28. April 2026

Am heutigen Tag wurde der Haftbefehl gegen Thomas J. durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 21. April 2026.

Thomas J. war am 21. Oktober 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden und saß insgesamt eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht entfallen ist, Thomas J. habe sich an einem beabsichtigten Angriff auf den Neonazi Leon Ringl am 19. Oktober 2019 in der Kneipe Bulle’s Eye in Eisenach („Eisenach 1“) beteiligt.

Grundlage für diese Vorwürfe waren allein die Angaben des Kronzeugen Domhöver. Dieser hatte jedoch auch schon gegenüber der Polizei deutlich gemacht, dass die Angaben zu Thomas J. Beteiligung nur seine Annahme seien und er kein direktes Wissen davon habe, dass Thomas J. an diesen Aktionen teilgenommen habe.

Der Kronzeuge wurde bislang an drei Hauptverhandlungstagen durch den Vorsitzenden und die beisitzenden Richter*innen des 4. Strafsenats vernommen. In der Vernehmung bestätigte der Zeuge wiederholt, dass er kein direktes Wissen von der Teilnahme von Thomas J. an den genannten Aktionen habe, dass seine Angaben bei der Polizei nur reine Schlüsse gewesen seien und er auch heute keine weiteren Informationen zur Teilnahme von Thomas J. an Aktionen habe.

Die Verteidiger*innen sagen zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts: „Wir als Verteidigung begrüßen, dass Thomas J. ab heute frei ist. Wir haben von Anfang an gesagt, dass auf Mutmaßungen des Kronzeugen Domhöver weder der Haftbefehl noch die Anklage gestützt werden können.“

Rechtsanwält*innen
Antonia von der Behrens
Einar Aufurth