Wir dokumentieren im folgenden die Presserklärung mehrerer Verteidiger*innen im zweiten Antifa-Ost-Verfahren vom 06. Juni 2025:
Verteidigung stellt Strafanzeige gegen Staatsschutz des LKA Sachsen Anklageerhebung im zweiten Antifa-Ost-Verfahren
Der Generalbundesanwalt hat am 28. Mai 2025 Anklage gegen sieben Antifaschist:innen zum Oberlandesgericht Dresden erhoben. Ihnen soll unter anderem vorgeworfen werden, Mitglied bzw. Unterstützende einer kriminellen Vereinigung zu sein. Mehrere der Angeschuldigten sollen auch gefährliche Körperverletzungen begangen haben.
Es erscheint bereits jetzt höchst zweifelhaft, ob diese Anklage in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren verhandelt werden kann. Die diese Ermittlungen führende Staatsschutzabteilung des LKA Sachsen hat nicht neutral ermittelt, zudem wurden Informationen aus dem Ermittlungsverfahren rechtswidrig weitergeben.
Wiederholt mussten wir feststellen, dass einzelne Presseorgane wohl durch das LKA Sachsen über konkrete Ermittlungsergebnisse informiert worden waren, bevor wir als Verteidiger:innen Kenntnis von diesen erhielten. Aufgrund dieser gezielten Unterrichtung wurde eine Vielzahl von Ermittlungsergebnissen und persönlicher Informationen über unsere Mandant:innen veröffentlicht.
Auch in einem Hintergrundgespräch des LKA Sachsen am 6. Mai 2025 wurden sensible Informationen weitergeben. Der Staatsschutz des LKA Sachsen informierte an diesem Tag zahlreiche Pressevertreter:innen vorab über den zu erwartenden Inhalt der Anklage des Generalbundesanwalts. Bei diesem Hintergrundgespräch wurden den Pressevertreter:innen außerdem die vollen Vor- und Zunamen unserer Mandant:innen bekannt gemacht, ohne diese zu anonymisieren. Der Verteidigung war zu diesem Zeitpunkt hingegen nicht bekannt, gegen welche Personen mit welchen Vorwürfen der Generalbundesanwalt Anklage erheben würde. Die Anklageschrift ist uns auch bis heute noch nicht bekannt und zugestellt worden.
Deshalb haben mehrere der nunmehr angeschuldigten Personen am 14. Mai 2025 beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den Leiter des sächsischen Staatsschutzes des LKA Sachsen, Denis Kuhne, in dessen Verantwortungsbereich der Geheimnisverrat liegt, erstattet. Es wurde angeregt, die Diensträume zu durchsuchen und u.a. sämtliche Kommunikationsgeräte sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist nunmehr für die Ermittlungen zuständig.
Die Verteidigung erklärt: „Das Vorgehen des LKA Sachsen verstößt fundamental gegen die Unschuldsvermutung. Unsere Mandant:innen waren und sind aufgrund der Informationsweitergabe einer staatlicherseits lancierten öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt. Ein faires Verfahren erscheint deshalb bereits jetzt fraglich.“
Verteidiger:innen mehrerer angeschuldigter Personen:
- Martina Arndt, Berlin
- Antonia von der Behrens, Berlin
- Regina Götz, Berlin
- Felix Isensee, Berlin
- Stephan Kuhn, Frankfurt
- Dr. Anna Luczak, Berlin
- Barbara Petersen, Berlin
- Inga Schulz, Berlin